

Wenn die Leistung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiters aus behinderungsbedingten Gründen auf Dauer überdurchschnittlich hinter der Leistung anderer Mitarbeiter mit vergleichbarer Tätigkeit zurückbleibt, spricht man von einer Minderleistung. Arbeitgeber können beim Integrationsamt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Minderleistungsausgleich) beantragen.