Pfadnavigation

  1. Service
  2. > Lexikon
  3. > Einträge
  4. > Lohnkostenzuschuss
ein Jugendlicher bei der Holzverarbeitung in seiner Ausbildungsstätte
zwei Jugendliche helfen sich gegenseitig bei den Hausaufgaben

Lohnkostenzuschuss

Lohnkostenzuschuss

Lohnkostenzuschüsse können sowohl Zuschüsse an Arbeitnehmer wie an Arbeitgeber sein. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber sollen dazu führen, dass Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen Arbeit finden, obwohl ihre Produktivität im Vergleich zum Lohn niedriger ist als bei anderen Arbeitnehmern.

Solche Hemmnisse können beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifikation oder hohes Alter sein. Meist sind diese Zuschüsse befristet, da das erhoffte Ziel ist, dass die Produktivität nach einer Einarbeitungszeit steigt.

Lohnkostenzuschüsse müssen durch Steuern oder Sozialabgaben refinanziert werden, so dass sie dem Abbau von Arbeitslosigkeit vor allem dienen, wenn sie sich überwiegend auf bestimmte Gruppen beschränken, wie dies beispielsweise bei den Eingliederungszuschüssen der Fall ist.

siehe auch unter außergewöhnliche Belastungen Eingliederungszuschuss

Originaltext von talentplus

 

Lexikon

 
©  Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke  ~  wegewerk. | ww.edit cms 3.5