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ein Jugendlicher unter Betreuung seines Ausbildungsleiters in der Holzverarbeitung
junge Frau mit Trainer macht eine Übung in der Reha

Kooperation der Rehabilitationsträger

Kooperation der Rehabilitationsträger

Unter der Kooperation der Rehabilitationsträger versteht man, dass der Rehabilitationsträger, der eine Leistung erbringt, dafür verantwortlich ist, dass die beteiligten Rehabilitationsträger in Abstimmung mit den Leistungsberechtigten als Kooperationspartner die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen zur Teilhabe funktionsbezogen feststellen und schriftlich so zusammenstellen, dass sie nahtlos ineinander greifen.

Die Leistungen sind dem Rehabilitationsverlauf entsprechend anzupassen und darauf auszurichten, dass den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls die Ziele der Teilhabe zügig, wirksam und wirtschaftlich auf Dauer ermöglicht werden. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen psychisch behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen Rechnung zu tragen.

Externe Links:

Verbesserung der Information und Kooperation aller beteiligten Aktuere, Gemeinsame Empfehlung der BAR (pdf)

Originaltext von talentplus

 

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