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Integrationsteam

Integrationsteam

Für Arbeitgeber sind in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen die betrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer wichtige Partner, vor allem die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat oder Personalrat, die nach dem Schwerbehindertenrecht als ständige Mitglieder grundsätzlich einzubeziehen sind.

Der Arbeitgeber bestimmt darüber hinaus nach dem Schwerbehindertenrecht einen Beauftragten für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen im Unternehmen. Der Arbeitgeberbeauftragte sowie die zuvor genannten betrieblichen Interessenvertretungen bilden das betriebliche Integrationsteam.

Die Bildung von Integrationsteams ist eine wichtige Voraussetzung zum Beispiel für die Einrichtung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) - das Integrationsteam kann das eigentliche BEM entwickeln und als Schaltstelle für die Zusammenarbeit der verschiedenen betrieblichen Akteure für die Verarbeitung von Daten, Entscheidungen und für die Umsetzung fungieren.

Originaltext von talentplus

 

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