Die Integrationsbegleitung von beispielsweise Integrationsfachdiensten richtet sich in aller Regel an potenziell unterstützungsbedürftige Gruppen von Menschen mit einer (Schwer)behinderung, zum Beispiel an
- Menschen mit psychischer Erkrankung nach medizinischer oder beruflicher Rehabilitation,
- Menschen mit geistiger Behinderung nach Sonderschulentlassung oder in/nach Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen,
- Menschen mit starker Lernbehinderung nach Sonderschulentlassung oder Besuch eines Berufsbildungswerkes (BBW),
- Menschen mit Körperbehinderung mit intellektuellen und/oder psychosozialen Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen nach Sonderschulentlassung oder Besuch eines Berufsbildungswerkes (BBW).
Die Betroffenen werden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt.
Die Integrationsbegleitung kann umfassen:
- Bewerbungsunterlagen zu erstellen,
- telefonische und persönliche Bewerbungstrainings durchzuführen,
- Praktika zu organisieren,
- im Falle einer erfolgreichen Vermittlung bis zum Ende der Probezeit am Arbeitsplatz zu betreuen.
Originaltext von talentplus