

Der Deutsche Gehörlosen-Bund definiert Gehörlosigkeit folgendermaßen:
Als gehörlos werden Personen bezeichnet, die hörbehindert sind und vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren. Wegen der Hörbehinderung können sie nur bedingt auf natürlichem Wege sprechen lernen. Für Außenstehende kann ihre Sprechweise daher oft fremd klingen und kann schwer zu verstehen sein.
Bei der Hörschädigung wird nach dem Grad des Hörverlustes unterschieden:
Gehörlose Menschen sind in der Regel hochgradig schwerhörig oder taub.
Das sogenannte Mundablesen führt häufig zu Missverständnissen, denn nur etwa 30 Prozent der Wörter können abgesehen, während 70 Prozent erraten werden müssen.
Untereinander verständigen sich Gehörlose in der Regel in der Deutschen Gebärdensprache, einem visuellen Sprachsystem mit eigener Grammatik. Die Gebärdensprache ermöglicht Gehörlosen eine entspannte und verlässliche Kommunikation.
Diese Sprache ist aber noch mehr: Sie bildet die Grundlage einer eigenen Sprachgemeinschaft und Kultur, zu der sich auch Hörende, die die Gebärdensprache beherrschen, zugehörig fühlen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund und seine Mitgliedsorganisationen verstehen sich auch als ein Forum für diese Gebärdensprachgemeinschaft.