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Junge spielt Tischtennis
ein Jugendlicher bei der Holzverarbeitung in seiner Ausbildungsstätte

Existenzgründung

Existenzgründung

Menschen mit Schwerbehinderung können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen, wenn

  • sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
  • sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und
  • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 102 Absatz 3 Nummer 1 c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV).

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leistungen finanziert werden:

  • technische Arbeitshilfen,
  • eine Arbeitsassistenz,
  • die Teilnahme an Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 24 SchwbAV),
  • Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV) sowie
  • Eingliederungszuschüsse bei Neugründungen.

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