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Epilepsie

Epilepsie
Epilepsie bezeichnet eine Gruppe von Erkrankungen, bei denen wiederholt epileptische Anfälle auftreten, die durch plötzliche extreme Aktivitätssteigerungen des Zentralnervensystems ausgelöst werden - es handelt sich um vorübergehende Funktionsstörungen des Gehirns. Es gibt vielfältige Formen epileptischer Anfälle, die sich hinsichtlich ihrer Häufigkeit und Schwere erheblich voneinander unterscheiden. Etwa ein Prozent aller Menschen, unabhängig von Geschlecht oder Hautfarbe, erkranken daran. In Deutschland sind etwa 800.000 Menschen von Epilepsien betroffen.
"Krank" sind von Epilepsien betroffene Menschen gewöhnlich nur durch die Symptome, die während des akuten Anfalls auftreten. Bis zu 70 Prozent aller Menschen mit Epilepsie können bei fachkundiger Behandlung (beispielsweise durch Medikamente, einen chirurgischen Eingriff, verhaltenstherapeutische Maßnahmen) ihre Erkrankung unter Kontrolle haben und zuverlässig anfallsfrei leben. Bei den meisten Menschen mit Epilepsie ist daher die Leistungsfähigkeit im Vergleich zu gesunden Menschen nicht vermindert. Nach wie vor erzeugt jedoch die weit verbreitete Unkenntnis über das Krankheitsbild und die damit verbundenen Risiken Hemmnisse, die auch für Betroffene, die zuverlässig anfallsfrei sind, den Einstieg in das Berufsleben sowie den Erhalt des Arbeitsplatzes erschweren.
Unabhängig davon kommt es bei einem Teil der Menschen mit Epilepsie durch zusätzliche oder mit der Epilepsie verbundene Beeinträchtigungen, durch eine nicht optimale Behandlung oder in einem kleinen Teil der Fälle durch Nichtansprechen auf die Behandlung zu Hindernissen bei der Berufswahl und Arbeitsplatzsuche.
 
Epilepsie und Berufswahl
Für Menschen mit Epilepsien, die sicher anfallsfrei sind und bei denen keine zusätzlichen Beeinträchtigungen bestehen, gibt es objektiv gesehen nur sehr wenige berufliche Einschränkungen. Grenzen sind hier fast ausschließlich durch die Regelungen zur Kraftfahreignung (LKW, Personenbeförderung) gesetzt. Dieser Personenkreis benötigt aus gesundheitlichen Gründen meist keine besonderen Hilfen zur Integration in das Berufsleben. Probleme können sich aber zeigen, wenn Verunsicherung über die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten besteht.
Zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie steht eine berufsgenossenschaftliche Schrift (BGI 585, neueste Auflage 2007) zur Verfügung. Darin werden Empfehlungen zur beruflichen Eignung für verschiedene Berufe (z.B. handwerklich-technische Berufe und Berufe aus dem sozialen Bereich) sowie für verschiedene risikoreiche Tätigkeiten (z.B. Absturzgefahr) ausgesprochen.
Durch die Art der Beurteilung bieten sich heute für Menschen mit Epilepsie wesentlich mehr Berufe und eine größere Vielfalt an Arbeitsplätzen als in der Vergangenheit. Das liegt vor allem daran, dass an die Stelle einer pauschalen Beurteilung die individuelle Risiko-Einschätzung getreten ist. Der genaue Anfallsablauf, vorhandene Schutzmöglichkeiten (z.B. Vorgefühle), die tageszeitliche Verteilung der Anfälle, Anfallshäufigkeit und Behandlungsstand sowie die konkret am Arbeitsplatz vorhandenen Gefährdungen werden hierbei berücksichtigt.
Bei den heute allgemein gültigen Vorschriften über Arbeitsschutzmaßnahmen und den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften zeigt sich in vielen Fällen, dass trotz fehlender Anfallsfreiheit an vielen Arbeitsplätzen kein größeres Verletzungs- oder Unfallrisiko besteht.
Bei der Berufswahl nicht anfallsfreier junger Menschen mit Epilepsie sollte einem Beruf mit möglichst breitem Einsatzspektrum der Vorzug gegeben werden, so dass nach Abschluss der Ausbildung ausreichend viele Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Es sollte dabei ein Arbeitsplatz angestrebt werden, an dem keine besonderen zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind, da dies die Vermittelbarkeit der betroffenen Menschen erheblich einschränkt.
Bei von Epilepsie betroffenen Menschen, die tagsüber nicht sicher anfallsfrei sind, ist es wichtig, dass Ausbildende und ArbeitskollegInnen über die Erkrankung der Auszubildenden, den zu erwartenden Anfallsablauf und über Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden sollten informiert sind, damit Einschränkungen bei den gestellten Anforderungen berücksichtigt werden können und im Notfall erste Hilfe geleistet werden kann. Oft ist es hierfür erforderlich, dass über geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert wird, da mit epileptischen Anfällen nicht vertraute Menschen in dieser Hinsicht häufig überreagieren oder ungeeignete Maßnahmen ergreifen.
Bei Menschen, die nicht anfallsfrei sind, deren Behandlung nicht optimal ist oder die zusätzliche Beeinträchtigungen haben, zeigt sich oft, dass bei einer betrieblichen Ausbildung oder auch in einer nicht auf die Förderung von anfallskranken Personen spezialisierten überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme Grenzen erreicht werden. Im Rahmen der Ausbildungsangebote in Berufsbildungswerken werden an verschiedenen Orten die für diesen Personenkreis erforderlichen Hilfen angeboten. Speziell das Berufsbildungswerk Bethel in Bielefeld ist darauf ausgerichtet, bei jungen Menschen mit Epilepsie maßnahmebegleitend die Epilepsiebehandlung so zu optimieren, dass nach Ausbildungsabschluss die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich ist.
Für junge Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Erkrankung noch keine Ausbildunsreife erreichen konnten oder in ihrer Berufswahl unsicher sind, stehen als Förderinstrumentarium der Agenturen für Arbeit berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvB) und Eignungsabklärungen – jeweils mit Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern - sowie Arbeitserprobungen in einem bestimmten Berufsfeld zur Verfügung. Je nach Anbieter werden diese Maßnahmen mit speziellem Zuschnitt auf bestimmte Fördergruppen und/oder mit spezieller Beschulung angeboten.
Grundsätzlich ist (vorbehaltlich der Kraftfahreignung) kein Berufswunsch für Personen mit Epilepsie vollständig ausgeschlossen. Es sollte immer in erster Linie von der Neigung und Eignung des Betroffenen – unabhängig von der Epilepsie – ausgegangen werden und erst dann individuell überprüft werden, ob dieser Berufswunsch verwirklicht werden kann.
 
Epilepsie am Arbeitsplatz
Auch im Arbeitsleben ist es bei von Epilepsie betroffenen Menschen, die tagsüber nicht sicher anfallsfrei sind, wichtig, dass Arbeitgeber und ArbeitskollegInnen über die Erkrankung, den zu erwartenden Anfallsablauf und über Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden sollten sowie über geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert sind. Hilfreich ist es hier, wenn Informationen oder Stellungnahmen des behandelnden Arztes und/oder der zuvor ausbildenden Einrichtung zur Verfügung stehen. Unsicherheiten darüber, welche Tätigkeiten zugemutet werden können und wo Einschränkungen bestehen, können so leichter beseitigt werden.
Oft wird die Frage nach anfallsauslösenden Tätigkeiten am Arbeitsplatz gestellt. Dieses Problem wird weit überschätzt. Nur bei einem sehr kleinen Teil der Menschen mit Epilepsie besteht eine Auslösbarkeit der Anfälle durch Lichteffekte, Verschiebung des Schlafrhythmus oder andere, noch seltener vorkommende Mechanismen. Alltägliche körperliche oder geistige Belastung führt nicht zur Auslösung von Anfällen. Vielmehr vermindert konzentrierte Tätigkeit bei den meisten Menschen mit Epilepsie die Anfallshäufigkeit, Anfälle treten eher in Entspannungssituationen als während einer „Stress“-Situation auf.
Haftungs- und versicherungsrechtliche Bedenken sind häufig genannte Gründe, anfallskranke Menschen nicht einzustellen. Dieses Risiko wird meist weit überschätzt. Für Verletzungsfolgen, die unmittelbar durch einen Anfall verursacht werden, tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein – bei solchen Verletzungen handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Sind spezifische Arbeitsplatzbedingungen maßgeblich für die Art oder Schwere der Verletzungen verantwortlich, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Der Arbeitgeber haftet nur, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat – also wenn er beispielsweise ungesicherte Arbeiten in großen Höhen vom Arbeitnehmer verlangt hat, obwohl ihm die Gefahr eines anfallsbedingten Sturzes bekannt war. Auch strafrechtliche Konsequenzen hat der Arbeitgeber nicht zu befürchten, wenn er die Einsatzmöglichkeiten des betroffenen Mitarbeiters sorgfältig prüft und berücksichtigt. Hierzu sollte gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter und dem Betriebsarzt unter Einbeziehung der Stellungnahme eines in der epilepsiespezifischen Rehabilitation erfahrenen Arztes ein Einsatzprofil erstellt werden. Falls erforderlich können in Beratungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Berufsgenossenschaften und den Beratenden Ingenieure des Integrationsamtes Anpassungen am konkreten Arbeitsplatz vorgenommen werden.
Die Ausrüstung eines Arbeitsplatzes mit besonderen Schutzvorrichtungen kann vor allem dann hilfreich sein, wenn bei einem Menschen, der im Verlauf seiner Berufstätigkeit neu an einer Epilepsie erkrankt, der Arbeitsplatz erhalten werden soll.
 
Beratung
Für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stehen im Reha-Team der Agentur für Arbeit speziell geschulte Mitarbeiter zur Verfügung, die bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildung oder Arbeitsstelle behilflich sind.
 

 

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