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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Instrument nach SGB IX. Arbeitgeber sind gemäß § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX aufgefordert, frühzeitig einzugreifen und für Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, mit deren Einvernehmen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Dieses umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.

Die örtlichen Gemeinsamen Servicestellen - oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt - werden hinzugezogen, wenn die Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe oder Begleitende Hilfen im Arbeitleben in Betracht kommt.

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Originaltext von talentplus

 

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