Pfadnavigation

  1. Service
  2. > Lexikon
  3. > Einträge
  4. > Berufsvorbereitung
junge Frau mit Trainerin an einem Sportgerät
zwei junge Männer in der Druckerausbildung schreiben an einem Tisch

Berufsvorbereitung

Berufsvorbereitung

Durch Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung soll die Berufswahl, die Aufnahme einer Erstausbildung oder die berufliche Wiedereingliederung unterstützt werden. Die Berufsvorbereitung dient jungen Menschen dazu, nach dem Besuch der allgemein bildenden Schule den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern bzw. durch die entsprechenden Voraussetzungen erst zu ermöglichen, wenn diese durch den bisherigen Schulbesuch nicht erreicht werden konnten.

Für Erwachsene spielt die Berufsvorbereitung insbesondere dann eine Rolle, wenn sie zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit aufgrund von Berufsunfähigkeit ihren bisherigen Beruf oder ihre bisherige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können und vor einer Um- oder Neuorientierung stehen. Berufsvorbereitende Maßnahmen vermitteln zum Beispiel Sach-, Lern- und Sozialkompetenzen.

Für Menschen mit Behinderungen ist die Berufsvorbereitung eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder die der beruflichen Eingliederung dient (vergleiche SGB III § 61, SGB IX § 33). Sie schließt die wegen der Behinderungen erforderlichen Grundausbildungen mit ein, wie beispielsweise die blindentechnische Grundbildung oder entsprechende Maßnahmen für beispielsweise spätertaubte Menschen.

Berufsvorbereitung kann schulisch, außerschulisch nach SGB III oder betrieblich erfolgen.

siehe auch Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Externe Links:

Originaltext von talentplus

 

Lexikon

 
©  Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke  ~  wegewerk. | ww.edit cms 3.5