

Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Das SGB VII ist die gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind als gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, das heißt, jeder Unternehmer ist zahlendes Mitglied in der für seinen Gewerbezweig errichteten Berufsgenossenschaft (man unterscheidet zwischen den sogenannten gewerblichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften) und alle Arbeitnehmer sind unfallversichert.
Die Betriebe werden von den Berufsgenossenschaften kontrolliert und beraten. Für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es die Unfallkassen und weitere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind zugleich auch Rehabilitationsträger.
Die Prävention ist eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung. Die Berufsgenossenschaften erfüllen diese Aufgabe unter anderem durch
Hinweis zur Organisation der Berufsgenossenschaften:
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind seit 1. Juni 2007 Mitglieder des neu gegründeten Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Die derzeit 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 13 Unfallkassen, sechs Gemeindeunfallversicherungsverbände und vier Landesunfallkassen im Landes- und kommunalen Bereich, sechs Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Diese drei Träger sind bundesweit zuständig.
Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den UV-Trägern der öffentlichen Hand sind weitere Fusionen vereinbart bzw. beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern wird.
Auf den Internetseiten der DGUV finden Sie die Adressen aller Unfallversicherungsträger: