

Berufsbildungswerke sind überbetriebliche Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von behinderten Jugendlichen, die wegen ihrer Behinderung auf eine ausbildungsbegleitende Betreuung durch Ärzte, Psychologen und Pädagogen angewiesen sind und deshalb nicht betrieblich ausgebildet werden können (die Ausbildung ist häufig mit einer Internatsunterbringung verbunden).
Mit der Ausbildung wird ein Abschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) angestrebt.
Bundesweit besteht ein Netz von 50 Berufsbildungswerken mit insgesamt rund 13.000 Ausbildungsplätzen.
Zielgruppe sind junge Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung bei ihrer Ausbildung eine besondere Unterstützung benötigen. Durch das besondere reha-spezifische Angebot der BBW-unterstützten betrieblichen Ausbildung können einzelne junge Menschen mit Behinderungen ihre duale berufliche Ausbildung in Betrieben und Unternehmen der Wirtschaft absolvieren, selbst wenn ansonsten die Ausbildung in einer besonderen Einrichtung im Sinne des § 35 SGB IX erforderlich wäre.
Bestandteile der BBW-unterstützten betrieblichen Ausbildung sind
Verzahnte Ausbildung: Im Rahmen der Verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) werden die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer so frühzeitig und soweit es ihre Fähigkeiten ermöglichen, in betriebliche Arbeitsabläufe bei Wirtschaftsunternehmen integriert und dort ausgebildet.
Die Verzahnte Ausbildung zeichnet sich durch ein gezieltes reha-spezifisches Eingehen auf die besonderen Bedarfe der jungen BBW-Auszubildenden der Berufsbildungswerke aus (vergleiche § 102 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a SGB III).
siehe auch Außerbetriebliche Ausbildung