

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung dienen dem Ausgleich der ungünstigen schulischen oder sozialen Voraussetzungen von behinderten Auszubildenden und so der Sicherung ihres Ausbildungserfolges.
Behinderten Auszubildenden kann mit entsprechenden Hilfen wie zum Beispiel
das Erreichen des Ausbildungsziels ermöglicht werden.
Diese Maßnahmen werden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von Bildungseinrichtungen (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante berufliche Rehabilitationseinrichtung usw.) vor Ort durchgeführt.