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ein körperlich behinderter Junge sitzt am Tisch und bedient die Computertastatur mit seinen Füßen
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Amtsärztliches Gutachten

Amtsärztliches Gutachten

Behörden, Gerichte, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen können die amtsärztlichen Dienste der kommunalen Versorgungsämter mit Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften beauftragen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, die Beihilfeverordnung und andere.

Ausnahme:

Privatpersonen können den amtsärztlichen Dienst direkt beauftragen

  1. zur Begutachtung der Prüfungsfähigkeit (für den Fall, dass in einer Prüfungsordnung ein amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
  2. zur Begutachtung der Fahreignung.

Untersuchungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel sind Personalausweis, gegebenenfalls Auftragsschreiben beziehungsweise Prüfungsunterlagen, hausärztliches Attest sowie verfügbare ärztliche Unterlagen zum Untersuchungstermin mitzubringen.

Originaltext von talentplus

 

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