

Behörden, Gerichte, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen können die amtsärztlichen Dienste der kommunalen Versorgungsämter mit Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften beauftragen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, die Beihilfeverordnung und andere.
Privatpersonen können den amtsärztlichen Dienst direkt beauftragen
Untersuchungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel sind Personalausweis, gegebenenfalls Auftragsschreiben beziehungsweise Prüfungsunterlagen, hausärztliches Attest sowie verfügbare ärztliche Unterlagen zum Untersuchungstermin mitzubringen.