

Menschen mit einer Behinderung sollten in möglichst allen Lebensbereichen an der Gesellschaft teilhaben können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt das Wort Teilhabe mit der Umschreibung „Einbezogen sein in eine Lebenssituation.“
Dieses „Einbezogensein in eine Lebenssituation“ wird auch im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) als Anspruch definiert. Teilhabe umfasst dort die soziale und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen.
Die soziale Integration konzentriert sich darauf, dass Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Die gesellschaftliche Integration zielt vor allem auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.
Die vorrangige Aufgabe der Berufsbildungswerke ist es, Jugendliche mit Behinderungen nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie bieten sowohl den Jugendlichen als auch der Wirtschaft umfassende Unterstützungsleistungen an und sorgen auf beruflicher Ebene für eine gesellschaftliche Integration.
Die Internetportale Talentplus und Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke stellen immer neue Angebote für die berufliche Integration bereit.