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zwei Jugendliche bei den Hausaufgaben
junge Frau und junger Mann arbeiten im Computerraum

Persönliches Budget

Ein Budget für mehr Eigenständigkeit

ein Jugendlicher in seiner Ausbildungsstätte, der Metallverarbeitung
 

Seit dem 1. Januar 2008 können Menschen mit Behinderungen alle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit auch in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. Das wurde im Neunten Sozialgesetzbuch (§ 17, Abs. 2) festgehalten. Beim Persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine neue Leistung, lediglich die Form der Leistungen wurde geändert. Statt der üblichen Sachleistungen können Menschen mit Behinderungen das ihnen zustehende Budget selbst verwalten. Die Höhe des Budgets orientiert sich an den Kosten aller bisherigen, individuell festgestellten Leistungen. Jugendliche mit einer Behinderung können mit Hilfe des Persönlichen Budgets beispielsweise entscheiden, bei welchem Berufsbildungswerk sie ihre Ausbildung durchführen wollen.

 
 
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