

In der Arbeitswelt hält sich hartnäckig das Vorurteil, dass Menschen mit einer Behinderung weniger leistungsfähig seien. Dabei wirken sich Behinderungen angesichts immer neuer technischer Möglichkeiten kaum noch als Einschränkungen am Arbeitsplatz aus. Leistungsunterschiede im Vergleich mit den Kolleginnen und Kollegen sind nur selten spürbar. Voraussetzung dafür ist, dass Beschäftigte mit einer Behinderung am Arbeitsplatz entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden.
Kompetenzanalyse
Um die beruflichen Stärken von Jugendlichen mit Behinderungen zu ermitteln, haben die Berufsbildungswerke ein umfangreiches Reha-Assessment entwickelt. Vor allem die Kompetenzanalysen für junge Menschen mit Hör- und Sprachschädigungen, Profil AC und hamet 2, finden auch außerhalb der Berufsbildungswerke große Beachtung.
Bei einer Kompetenzanalyse erhalten die Jugendlichen neben Informationen über ihren optimalen Berufsweg auch die Möglichkeit zu einer praktischen Erprobung dieser Arbeit in Übungswerkstätten. Parallel dazu ermitteln Ärzte, Psychologen und Sozialpädagogen die Eignung des jungen Menschen für den Beruf.
Die Berufsbildungswerke bereiten die Jugendlichen entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten optimal auf die Anforderungen des Berufslebens vor. Trotzdem hegen die Arbeitgeber nach wie vor Zweifel. Wir benötigen die Unterstützung der Politik, um nachhaltig und unmissverständlich deutlich zu machen, wie wertvoll Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt sind.
Junge Menschen mit Behinderung können bei den Berufsbildungswreken ihren Traumberuf testen. Das dauert etwa 4 Wochen. Die Jugendlichen können aus über 240 verschiedenen Berufen wählen.
Die Berufsbildungswerke schauen, welcher Beruf am besten zu den jungen Menschen passt. Ein großes Team unterstützt sie dabei. Das dauert etwa drei Monate. Wenn die Jugendlichen für eine Berufsausbildung alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Suche nach einer passenden Lehrstelle gleich beginnen.
Arbeitserprobung und Eignungsabklärung werden normalerweise von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die Jugendlichen dürfen nicht älter als 25 Jahre sein.
Die Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit beantworten gerne alle Fragen. Sie wissen genau, ob diese Maßnahmen in Frage kommen.
Auch bei den Berufsbildungswerken können Sie sich informieren. Wir helfen gerne weiter.