

Menschen mit schweren Behinderungen arbeiten oft in speziellen Werkstätten. Das muss aber nicht unbedingt sein. Denn für einige kommt auch ein Arbeitsplatz in Betrieben der Wirtschaft in Frage. Deshalb werden sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und im Berufsleben von Experten unterstützt. Das nennt man Unterstützte Beschäftigung. Sie wird im Sozialgesetzbuch geregelt.
Stellungnahme der BAG BBW zum Gesetzentwurf Unterstütze Beschäftigung
Menschen mit einer Behinderung müssen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen auch. Deshalb gibt es die Unterstützte Beschäftigung. Sie fördert die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Betrieben der Wirtschaft. Fachleute stehen beim Suchen nach einem Arbeitsplatz zur Seite. Sie prüfen, welche Arbeit in Frage kommt. Sie bereiten die Menschen auf die neue Arbeit vor.
Die Vorbereitung auf die Arbeit in der Wirtschaft dauert 2-3 Jahre. Das bezahlt normalerweise die Bundesagentur für Arbeit. Während der Arbeit im Betrieb ist dann das Integrationsamt für die Unterstützung der Beschäftigten zuständig.
Die Reha-Berater der Agenturen für Arbeit beantworten gerne alle Fragen zur Unterstützten Beschäftigung.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung e.V. kann bestimmt einige Deiner Fragen beantworten.