

Seit dem 1. Januar 2008 hast du als Mensch mit Behinderung das Recht auf ein Persönliches Budget, also persönliches Geld. Das wurde im Paragraph 17, Absatz 2 des Sozialgesetzbuches IX so festgelegt.
Dieses Budget bekommst du, um deine Hilfe und Unterstützung selbst zu bezahlen. Statt Gutscheinen erhältst du nun also Geld. So kannst du selbst entscheiden und deine Unterstützung selbst organisieren.
Die Einrichtungen, die dich in deinem Alltag unterstützen, kümmern sich dann um alles Weitere für dein Persönliches Budget. Das können zum Beispiel die Berufsbildungswerke sein.
Uns kannst du darauf ansprechen, dass du in Zukunft selbst über deine Geldmittel verfügen möchtest. Wir helfen dir dann bei dem Antrag an die Stelle, die die Maßnahme bewilligt. In der Regel ist das die Bundesagentur für Arbeit. So kannst du zum Beispiel entscheiden, bei welchem Berufsbildungswerk du deine Ausbildung durchführen möchtest.