

Jugendliche mit einer schweren Behinderung können eine vereinfachte Ausbildung durchführen. Diese Ausbildung wird dann Werker- oder Helferausbildung genannt. Im Bereich der schulischen Ausbildungen (zum Beispiel in der Altenpflege) gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Ausbildung leider nicht.
Wenn sich Jugendliche mit Behinderungen für eine schulische Ausbildung entscheiden, sind sie oftmals mit einem schwierigen Auswahlverfahren konfrontiert. Dann werden bestimmte Schulabschlüsse oder Noten erwartet. Diese Standards sind für Jugendliche mit Behinderungen oftmals nur schwer zu erfüllen.
Selbst wenn junge Menschen mit Behinderung es durch diese Auswahl geschafft haben, hängen ergänzende Hilfen meist vom Einkommen der Eltern ab.
Deshalb setzen sich die Berufsbildungswerke dafür ein, dass auch bei schulischen Ausbildungen die Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Bereits heute haben erste Berufsbildungswerke schulische Ausbildungsangebote geschaffen.
Denn jeder hat das Recht auf eine bestmögliche Ausbildung, um seine Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Schulische Ausbildungen werden gefördert vom Sozialamt (Eingliederungshilfe, BAföG) und/oder der Agentur für Arbeit (Berufsausbildungsbeihilfe).
Die Agentur für Arbeit ist einer der Ansprechpartner bei einer schulischen Ausbildung. Für die finanzielle Unterstützung kommt darüber hinaus das BAföG-Amt in Frage.
Ansprechpartner ist der Reha-Berater deiner örtlichen Agentur für Arbeit.