

„So viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbstbestimmung wie möglich“, lautet der Grundsatz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke und ihrer Mitglieder.
Die Hauptaufgabe der einzelnen Berufsbildungswerke besteht darin, den Jugendlichen die nötigen Vorraussetzungen für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben zu schaffen. Des Weiteren vermitteln sie den jungen Menschen innerhalb eines ganzheitlichen Ausbildungskonzepts wichtige persönliche Handlungskompetenzen für die eigenständige Bewältigung des Alltags.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke unterstützt diese praktische Arbeit auf Bundesebene. Sie wirbt bei Bundesministerien und der Bundesagentur für Arbeit, bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie bei Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen für die Belange von jungen Menschen mit Behinderung. Zudem beauftragt und begleitet die Bundesarbeitsgemeinschaft innovative nationale und internationale Forschungen.
Seit dem 1. Januar 2008 können Menschen mit Behinderungen alle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit auch in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. Das wurde im Neunten Sozialgesetzbuch, Paragraph 17, Absatz 2 festgehalten. Jugendliche mit einer Behinderung können mit Hilfe des Persönlichen Budgets beispielsweise entscheiden, bei welchem Berufsbildungswerk sie ihre Ausbildung durchführen wollen. Die Arbeit der Berufsbildungswerke war eine wichtige Grundlage für dieses Gesetz und bestärkt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diesen Weg weiter zu gehen.
| « | Mai 2012 | » | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
| 28 | 29 | 30 | 31 | |||