

Menschen mit schweren Behinderungen sind oft in speziellen Werkstätten angestellt. Einige von ihnen haben trotz ihrer Behinderung die Voraussetzungen, um auch in Betrieben der Wirtschaft tätig zu sein. Daher werden sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt und für diesen qualifiziert. Dieses Modell nennt sich Unterstützte Beschäftigung. Ausgehend von positiven Erfahrungen mit diesem Modell, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Unterstützte Beschäftigung als einen neuen Leistungstatbestand im Neunten Sozialgesetzbuch verankert (§ 38).
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Entsprechend der neuen Ausrichtung der Sozialgesetzgebung sollen Menschen mit Behinderungen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dazu gehört auch eine verbesserte Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher gibt es die Unterstützte Beschäftigung. Sie fördert die Arbeit von Menschen mit schweren Behinderungen in Betrieben der Wirtschaft. Fachleute stehen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zur Seite und bereiten die Menschen auf die Arbeit in der Wirtschaft vor.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert 2 bis 3 Jahre. In der Regel finanziert dies die Bundesagentur für Arbeit. Während der Arbeit im Betrieb ist das Integrationsamt für die Begleitung der Beschäftigten zuständig.
Die Reha-Berater der Agenturen für Arbeit beantworten Fragen rund um die Unterstützte Beschäftigung.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB) steht als Ansprechpartner bereit.