

Die Berufsbildungswerke verfolgen ein ganzheitliches Ausbildungskonzept, das neben der Ausbildung auch alle anderen Lebensbereiche der Jugendlichen umfasst. Deshalb stellen die Berufsbildungswerke den Jugendlichen Zimmer in Internaten oder Außenwohngruppen bereit. Je nach Betreuungsintensität wird eine bestimmte Wohnform für die Jugendlichen ausgewählt. Ziel dieser ganzheitlichen Betreuung ist es, die Jugendlichen nicht nur auf ein erfolgreiches Berufsleben, sondern auch auf die eigenständige Bewältigung des Alltags vorzubereiten.
Die Internate der Berufsbildungswerke sind ganz auf die Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen ihnen jederzeit zur Seite. Dennoch müssen die Jugendlichen in vielen Dingen gemeinsam mit den anderen Verantwortung übernehmen: Einkaufen, kochen, putzen – all das sind ihre Aufgaben. Sie machen die Jugendlichen fit für ein eigenständiges Leben nach der Ausbildung.
Jugendliche haben zum Teil auch die Möglichkeit in eine sogenannte Außenwohngruppe zu ziehen. In dieser Wohngemeinschaft leben sie gemeinsam mit anderen Jugendlichen und regeln ihr Leben nahezu allein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsbildungswerke unterstützen die Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags.
Die Internate der Berufsbildungswerke sind ganz auf die Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch müssen sie gemeinsam mit den anderen Verantwortung übernehmen. Jugendliche haben zum Teil auch die Möglichkeit in eine sogenannte Außenwohngruppe zu ziehen. In dieser Wohngemeinschaft leben sie gemeinsam mit anderen Jugendlichen und regeln ihr Leben nahezu allein.
Die Bundesagentur für Arbeit finanziert die Unterkunft während der Ausbildung. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen aufgrund der Schwere ihrer Behinderung die Unterstützung der Berufsbildungswerke benötigen.
Die Reha-Berater der Agenturen für Arbeit klären vor Ort, ob die Jugendlichen finanziell gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie außerdem im Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung oder in dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit ab Seite 16.