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zwei Jugendliche helfen sich gegenseitig bei den Hausaufgaben
junge Frau mit Trainerin an einem Sportgerät

Freizeit

Freizeit als Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe

zwei Mädchen bei der Gestaltung von Gipsfiguren in der Mediengestaltung
 

Die Berufsbildungswerke setzen sich für die größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe der Jugendlichen ein. Deshalb gehört neben der Ausbildung und der Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten auch ein umfassendes Freizeitangebot für die Jugendlichen zum Angebot der Berufsbildungswerke. In diesem Rahmen lernen die jungen Menschen, ihre Freizeit selbständig und verantwortungsvoll mit ihren Freunden zu gestalten.

Sozialpädagogen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie dabei. Die Jugendlichen lernen so Ideen in die Tat umzusetzen, Barrieren zu überwinden und Konflikte zu lösen. Die Verantwortlichen der Berufsbildungswerke informieren über Möglichkeiten und stärken das Bewusstsein verantwortungsvoll mit Informationen und Geld umzugehen.

 

Inhalt

Das Freizeitangebot der Berufsbildungswerke ist breit gefächert. Es reicht je nach Standort von Klettern, Schwimmen, Joggen über Filmabende, Tanz- und Theatergruppen bis hin zu Exkursionen und Diskoabenden.

Förderung

Menschen mit Behinderungen müssen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das ist im Neunten Sozialgesetzbuch verankert. Daher übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die von den BBW pädagogisch angebotene Freizeitgestaltung von jungen Menschen mit Behinderungen.

Ansprechpartner

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird von den Reha-Beratern der Bundesagentur für Arbeit vor Ort geklärt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke und die Berufsbildungswerke vor Ort stehen ebenso gerne für Auskünfte bereit.

 
 
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