

Die Berufsausbildung folgt allen rechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Gegebenfalls werden behindertenspezifische Regelungen einbezogen.
Die Berufsbildungswerke arbeiten eng mit Betrieben der Wirtschaft zusammen, um die Ausbildung der jungen Menschen möglichst praxisnah zu gestalten.
Alle Ausbildungsleistungen der Berufsbildungswerke sind behindertengerecht und zukunftsorientiert. Sie sind mit der Bundesagentur für Arbeit sowie allen anderen zuständigen Stellen abgestimmt.
Alle Ausbildungen der Berufsbildungswerke werden an den individuellen Förderbedarf der Auszubildenden, an ihre Interessen und Fähigkeiten angepasst. Die praktische Ausbildung findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsfirmen statt. Zur Vermittlung der theoretischen Kenntnisse kooperieren die Berufsbildungswerke eng mit sonderpädagogischen Berufsschulen.
Üblicherweise finanziert die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildung von Jugendlichen mit einer Behinderung. In einzelnen Fällen kann auch die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung für die Finanzierung verantwortlich sein.
Die Reha-Berater der Agentur für Arbeit klärt vor Ort, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.